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Das '''Pfarramt''' ist ein in allen großen en des s bekanntes Amt, das als wesentlich für die Aufgabenerfüllung der jeweiligen angesehen wird. Gleichzeitig bezeichnet man mit ''Pfarramt'' auch das Pfarrbüro, also die Verwaltungsstelle einer Kirchengemeinde.

Evangelische Kirche

Im wird unter Pfarramt der Dienst der , der enspendung, der Unterweisung und der Seelsorge an einen als (in den östlichen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und in der Schweiz) oder Kirchengemeinde bestimmten und räumlich begrenzten Adressatenkreis verstanden, unabhängig von der Person des s, die gerade das Amt bekleidet.

Voraussetzung für die Übernahme eines Pfarramts ist die des n. Der Akt der Einsetzung in ein konkretes Pfarramt wird Investitur, Installation oder Einführung genannt.

Römisch-katholische Kirche

Im decken sich Pfarramt und .

Die ist Voraussetzung für die Übertragung eines Pfarramtes durch den der betreffenden .

Geschichtliche Entwicklung

Während die Kirchgemeinde in Deutschland und Österreich eine ist, steht das Pfarramt in keinem unmittelbaren Verhältnis zum bzw. zur , ist also keine öffentliche Behörde. Es ist in Zielbestimmung und Ausformung eine innerkirchliche Institution. In hat diese Verhältnisbestimmung die von 1919 ergeben, nachdem bereits im im der Staat, namentlich der , dem Pfarramt wesentliche Aufgaben wie z. B. das Führen eines Eheregisters genommen hatte.

Seit den sarbeit.

Zukunftsaussichten

In zeichnet sich ein zunehmender sowohl - als auch Pfarrermangel ab, der die Besetzung der Pfarrämter beeinflussen und zu Neustrukturierungen führen wird.

Pfarrämter, die lange Zeit bleiben, können aufgehoben werden. Kurzfristig wird es zu en kommen, bei denen sich neue Seelsorgeeinheiten bilden, z. B. in Form von en.